AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der morespace real estate GmbH

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen.
Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten. Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluss eines Maklervertrages zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und Honorarsätze gelten:
Teil Unternehmer:

1. Der Inhalt unserer Angebote basiert auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebnen Angaben haften wir nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Werden die von uns erteilten Angebote/Informationen unbefugt an Dritte weitergeleitet, und schließen diese den Hauptvertrag ohne unser Mitwirken ab, schuldet uns der Auftraggeber Schadensersatz.

2. Ist dem Empfänger unseres Angebots ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns diese Vorkenntnis unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt dieser Hinweis auf Vorkenntnis, kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht beziehen.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und /oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist.
Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, bleibt unser Provisionsanspruch erhalten, wenn das abgeschlossene Geschäft mit dem beabsichtigten Geschäft wirtschaftlich vergleichbar ist.

4. Unser Provisionsanspruch entsteht ist verdient und fällig mit dem Abschluss des Vertrages über die von uns nachgewiesene / vermittelte Vertragsgelegenheit. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. erhoben.

5. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

6. Sofern aufgrund unserer Nachweis –und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

7. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig und können wir deshalb nicht erfolgreich tätig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz unserer belegbaren Aufwendungen.

8. Sollten einzelne unserer Geschäftbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzmäßigen Bestimmungen.

9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland, oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland, oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft.

10. Provisionssätze für Unternehmen
10.1 Bei An- und Verkauf von unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen, berechnet von der gesamten Vertragssumme:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 10 Mio. 6%
b) bei einem Kaufpreis ab zu Euro 10 Mio. 4%
10.2 Bei An- und verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 10 Mio. 6%
b) bei einem Kaufpreis ab zu Euro 10 Mio. 4%
c) für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gelten die aktuellen Bestimmungen des BGB

10.3 Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der etwa bestehenden Aufbauten:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 10 Mio. 6%
b) bei einem Kaufpreis ab zu Euro 10 Mio. 4%
10.4 Bei Options-, An-, und Vorkaufsrechten – berechnet vom Verkehrswert des Objektes –
1%
10.5 Bei Vermietung und Verpachtung
a) Wohnraumvermietung: 2 NKM
b) gewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht- und Leasingverträge):
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren: 2,5 NKM ( Nettomonatskaltmieten )
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von 3 bis 5 Jahren: 3 NKM
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren: 4 NKM
– bei Verträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahre : 5 NKM
– ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.
– bei Vereinbarung von Vormietrechten oder Anmietrechten: Unabhängig von den vorstehenden Provisionsätzen 2,0 weitere Nettomonatsmieten. Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufszeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend. Erhält der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages weitere Zuwendungen, wie z.B. Zuschuss für Ausbau bzw. Einrichtung der Mietfläche, Übernahme von Verbindlichkeiten
aus Altmietverträgen, Abstandszahlungen etc., so wird hieraus eine zusätzliche Provision von 3% des Gesamtwertes dieser Zuwendung geschuldet.
10.6. Zusätzlich zu den Vorstehenden Provisionssätzen ist die gesetzlich Mehrwertsteuer zu entrichten.

11. Provisionssätze für Verbraucher

Für Verbraucher gelten die Provisionssätze der Ziffer 10 entsprechend, jedoch mit folgender Maßgabe:
An Maklerprovision sind brutto ( inkl. Mwst) zu zahlen:
11.1: Bei An- und Verkauf von unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenstände, berechnet von der gesamten Vertragssumme:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 10 Mio. 7,14%
b) bei einem Kaufpreis ab zu Euro 10 Mio. 4,76%
11.2 Bei An- und verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis,
d.h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 10 Mio. 7,14%
b) bei einem Kaufpreis ab zu Euro 10 Mio. 4,76%
c) für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gelten die aktuellen Bestimmungen des BGB

11.3 Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der etwa bestehenden Aufbauten:
a) bei einem Kaufpreis bis zu Euro 10 Mio. 7,14%
b) bei einem Kaufpreis ab zu Euro 10 Mio. 4,76%
11.4 Bei Options-, An-, und Vorkaufsrechten – berechnet vom Verkehrswert des Objektes –
1%
11.5 Bei Vermietung und Verpachtung ( netto)
a) Wohnraumvermietung: entfällt
b) gewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht- und Leasingverträge):
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis 5 Jahren 3 NKM
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von 5 bis zu 10 Jahren: 4 NKM
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren: 5 NKM
Zehnjahreszeitraum anfallenden Mietzinses
– ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.
– bei Vereinbarung von Vormietrechten oder Anmietrechten: Unabhängig von den vorstehenden Provisionsätzen 2,32 weitere Nettomonatsmieten.
Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufszeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend. Erhält der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages weitere Zuwendungen, wie z.B. Zuschuss für Ausbau bzw. Einrichtung der Mietfläche, Übernahme von Verbindlichkeiten aus Altmietverträgen, Abstandszahlungen etc., so wird hieraus eine zusätzliche Provision von 3,48% des Gesamtwertes dieser Zuwendung geschuldet

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